Allgemeine Liefer- und Geschäftsbedingungen
Die nachfolgenden Bedingungen gelten für alle von Warner Bros. Pictures Germany, A division of Warner Bros. Entertainment GmbH (nachfolgend “Warner”) ausgelieferten oder in Rechnung gestellten Programme, die für die sogenannte nicht-kommerzielle Auswertung angeboten werden. Abweichungen von den vorgenannten Bedingungen bedürfen der Schriftform. Für alle aus der Nichtbeachtung dieser Bedingungen entstandenen Schäden haftet der Vertragspartner. Die Bedingungen und Hinweise gelten auch bei Lieferung und Rechnungsstellung von Programmen aus dem Angebot von Warner durch Dritte. Die Angebote sind stets freibleibend.
Als nicht-kommerziell im Sinne dieser Allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen gelten Vorführungen von Programmen, die keinem direkten Erwerbszweck des Veranstalters dienen und außerhalb gewerblicher Filmtheater und außerhalb von Privatwohnungen stattfinden. Unter Programmen werden im weiteren alle Filme verstanden, zu denen Warner Rechte zur nicht-kommerziellen, nicht-theatermäßigen Vorführung besitzt.
Lizenz
Die von Warner gelieferten Programme dürfen nur zu nicht-kommerziellen Zwecken vorgeführt werden. Die Aufführungsgenehmigung (Lizenz) gilt nur für den in der Terminbestätigung genannten Vertragspartner, Spieltermin und Aufführungsort.
Mit Lieferung des Programms räumt Warner dem Vertragspartner das Recht zur nicht-kommerziellen öffentlichen Vorführungen dieses Programms zum bestätigten Termin ein. Entsprechend lizenzierte Video-Cassetten oder DVDs sind durch Etiketten gekennzeichnet und codiert. 16mm- und 35mm-Kopien sind auch ohne diesbezügliche Kennzeichnung zur bestätigten Vorführung freigegeben. Cassetten und DVDs ohne Kennzeichnung dürfen nur privat genutzt werden.
Verleih oder Vermietung der Programme durch Medienzentren, Bildstellen, Bibliotheken oder ähnliche Einrichtungen ist beschränkt auf die Weitergabe der Programme an nicht-kommerzielle Institutionen zum Zwecke der nicht-kommerziellen Vorführung im Rahmen der mit gesonderter Vereinbarung eingeräumten Lizenzzeit. Je nach Verfügung durch Warner müssen nach Ablauf der Lizenzzeit die Programme entweder stillgelegt, vernichtet oder an einen von Warner bestimmten Ort frei zurückgeschickt werden.
Gewerbliche öffentliche Vorführung, Sendung und Vervielfältigung der gelieferten Programme sind streng untersagt. Zuwiderhandlungen haben zivil- und strafrechtliche Konsequenzen zur Folge. Einspeisungen der Programme in Kabelsysteme (auch Haus-Kabelnetze) jeglicher Art bedürfen der vorherigen schriftlichen Genehmigung durch Warner.
Alle weiteren Rechte an den von Warner gelieferten Programmen, bleiben vorbehalten, ebenso alle Urheber- und Leistungsschutzrechte.
Lizenzgebiet
Die von Warner gelieferten Programme dürfen grundsätzlich nur innerhalb des Staatsgebiets der Bundesrepublik Deutschland und, sofern gegenüber einem dort ansässigen Vertragspartner bestätigt, der Republik Österreich vorgeführt werden. Vorführungen außerhalb dieses Lizenzgebietes bedürfen der ausdrücklichen und schriftlichen Genehmigung durch Warner.
Bestellung
Bestellungen sollen in der Regel schriftlich erfolgen. Sie gelten als angenommen, wenn beim Besteller (nachfolgend “Vertragspartner”) eine von Warner ausgestellte TERMINBESTÄTIGUNG eingeht und den darauf aufgeführten Bedingungen nicht innerhalb von 5 Werktagen widersprochen wird. Mit der Bestellung werden diese Allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen vom Vertragspartner ausdrücklich anerkannt und akzeptiert. Als Vertragspartner gilt die in der Anschrift der Terminbestätigung aufgeführte natürliche oder juristische Person.
Die Bestellung sollte folgende Angaben enthalten
- Name und Anschrift des Vertragspartners
- Kunden-Nummer, sofern vorhanden
- Filmtitel, gegebenenfalls einen Ersatzfilm
- Filmformat (16mm, 35mm, VHS, DVD)
- Spieltermin, gegebenenfalls Ersatztermin
- Versandanschrift, sofern diese von der Anschrift des Vertragspartners abweicht
- Versandart (Postpaket, UPS, TNT, Filmspediteur, Selbstabholer)
- Eigener GEMA-Vertrag vorhanden ja/nein
- Filmversicherung vorhanden ja/nein
Die erste Bestellung muss schriftlich per Brief, Fax oder E-Mail erfolgen. Weitere Bestellungen können unter Angabe der Kunden-Nummer auch telefonisch entgegengenommen werden.
Terminbestätigung
Die Bestellung gilt als von Warner angenommen, wenn beim Vertragspartner eine sich auf die Bestellung beziehende schriftliche Terminbestätigung eingegangen ist. Die Terminbestätigung gilt gleichzeitig als Rechnung für die von Warner zu erbringende Leistung. Eine separate Rechnungsstellung erfolgt nicht.
Der Vertragspartner ist zur Abnahme des bestellten Films für den bestätigten Spieltermin verpflichtet. Bei Umbestellungen bis 5 Werktage vor Spieltermin werden keine Gebühren fällig, bei Stornierungen bis 5 Werktage vor Spieltermin werden € 10,00 pro Film berechnet. Bei Umbestellungen oder Stornierungen ab dem 5. Werktag vor Spieltermin werden zusätzlich die bestätigten Versandkosten in Rechnung gestellt.
Die Weitergabe der Programme an Dritte ist ebenso wie die Verlängerung des vereinbarten Termins nur nach ausdrücklicher und schriftlicher Zustimmung durch Warner zulässig.
Sofern Gründe vorliegen, die eine Auslieferung oder Lizenzierung eines Programms zur Vorführung zum bestätigten Termin verhindern, kann Warner bis 5 Werktage vor Spieltermin eine Buchung stornieren. Warner wird in den Fällen, in denen die Stornierung nicht auf ein vertragswidriges Verhalten des Vertragspartners zurückzuführen ist, im Rahmen seiner Möglichkeiten ein Ersatzprogramm vorschlagen. Sollte der Vertragspartner kein geeignetes Ersatzprogramm im Angebot von Warner finden, gilt die Stornierung als vom Vertragspartner akzeptiert. Ein Anspruch auf Schadenersatzleistungen besteht nicht.
Preise
Es gelten die am Tage der Lieferung gültigen Preise. Die Preise verstehen sich in Euro (€) zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Lizenzgebühr gilt als Leihmiete und nur für den bestätigten Spieltermin (Lizenzzeit) und die bestätigte Anzahl an Vorführungen. Der Hin- und Rücktransport gilt nicht als Lizenzzeit. Wird die vereinbarte Lizenzzeit überschritten oder wurden mehr als die vereinbarten Vorführungen durchgeführt, erfolgt eine Nachbelastung. Die Nachbelastung ergibt sich aus der Gebührenstaffel. Schadenersatzforderungen wegen Lizenzzeitüberschreitung behält sich Warner vor.
Die Belieferung erfolgt in der Regel gegen Rechnung. Es steht Warner frei, im Bedarfsfall gegen Vorkasse oder per Nachnahme zu liefern.
Die in der Terminbestätigung genannte Verleihgebühr gilt als Mindestleihmiete. Werden für die Vorführung(en) Eintrittsgelder (Kostenbeiträge) erhoben und überschreitet ein Anteil von 40% der kassierten Beiträge die für die Vorführung(en) in Rechnung gestellte Verleihgebühr, müssen statt dieser Verleihgebühr 40 % der Einnahmen abgerechnet werden. In einigen Fällen gelten andere Abrechnungssätze. Diese müssen schriftlich mit Warner vereinbart sein. Das Abrechnen auf der Basis von mit SPIO-Siegel versehenen, nummerierten Karten kann verlangt werden. Für Vorführungen bei Groß- und Open-Air-Veranstaltungen gelten die in diesem Katalog veröffentlichten Preise nicht. Für diese Veranstaltungen sind gesonderte Konditionen mit Warner zu vereinbaren.
Zahlungen werden fällig innerhalb von 14 Tagen nach dem ersten Spieltermin. Skonto kann nicht gewährt werden. Alle Zahlungen müssen unter Angabe von Rechnungsnummer und Rechnungsdatum auf das in der Terminbestätigung/Rechnung angegebene Konto von Warner Bros. Entertainment Germany erfolgen. Die gelieferte Ware bleibt Eigentum von Warner. Erfüllungsort für Zahlungen ist Hamburg.
Formate
Die Programme werden je nach Verfügbarkeit und Wunsch des Vertragspartners als 16mm Lichtton-Kopie, im Videoformat VHS oder auf DVD geliefert. Einzelne Programme sind als 16mm-Kopien nur im Cinemascope-Format (CS) erhältlich. Bei Bedarf übermittelt Warner Bezugsquellen für CS-Optiken.
Die überwiegende Zahl der Programme steht auch für nicht-kommerzielle Vorführungen im 35mm-Format zur Verfügung. Diesbezügliche Konditionen werden auf Anfrage mitgeteilt.
Versand
Die Programme gelangen rechtzeitig zum Versand. Warner übernimmt keine Haftung für rechtzeitiges Eintreffen beim Vertragspartner. Falls eine Filmkopie am letzten Werktag vor dem bestätigten Vorführtermin bis 15.00 Uhr noch nicht beim Vertragspartner oder der angegebenen Versandanschrift eingegangen ist, sollte sich der Vertragspartner telefonisch, per Email oder per Fax bei Warner oder dem Filmlager nach dem Verbleib der Kopie erkundigen.
Sofern vom Vertragspartner nicht anders gewünscht, erfolgt die Lieferung frei als Postpaket oder Brief. Die Frachtkosten für den Hin- und Rücktransport sowie eventuell anfallende Nachnahmegebühren gehen zu Lasten des Vertragspartners. Preisänderungen aufgrund von Änderungen der Gebühren der mit dem Versand beauftragten Unternehmen bleiben vorbehalten. Warner behält sich das Recht vor, im Bedarfsfall ein anderes Unternehmen als die Deutsche Post AG mit dem regulären Versand zu beauftragen.
Der Versand erfolgt auf Gefahr des Vertragspartners. Das gilt auch für Rücksendungen. Ersatz für verlorengegangene oder auf dem Transport beschädigte Sendungen kann von Warner nur geleistet werden, wenn Ersatzansprüche fristgerecht gegenüber dem Transportunternehmen geltend gemacht wurden.
Die empfangene Ware muss vom Vertragspartner unverzüglich nach Eintreffen auf Mängel, Beschaffenheit und zugesicherte Eigenschaften geprüft werden. Offensichtliche Mängel können innerhalb von zwei Werktagen schriftlich unter Angabe von Datum und Art der Sendung sowie der Terminbestätigungs- oder Rechnungsnummer angezeigt werden. Bei berechtigten Beanstandungen erfolgt nach Wahl von Warner Nachbesserung fehlerhafter Ware oder Ersatzlieferung. Ein Anspruch auf weitere Schadenersatzleistungen besteht nicht.
Rück- bzw. Weiterversand
Die Programme sind sofort nach dem Vorführtermin an die in der Terminbestätigung genannte Adresse zurückzuschicken, spätestens am Vormittag des auf den letzten Spieltag folgenden Werktages. Bei Versandart “TNT oder UPS hin und zurück” wird die Abholung der Kopie vom Filmlager veranlasst. Die Ware muss dann ab dem Vormittag des dem letzten Spieltermin folgenden Werktages zur Abholung durch TNT, bzw. UPS bereitliegen. Die Nachweispflicht über rechtzeitige Rücksendung obliegt dem Vertragspartner. Bei nicht rechtzeitiger Rück- bzw. Weiterlieferung ist der Vertragspartner gegenüber Warner für den dadurch entstandenen Schaden verantwortlich.
Alle nicht zurückgesandten Materialien, wie z.B. Kopien, Boxen, Spulen, Buchsen und Kartons werden zum Neupreis in Rechnung gestellt.
Bei Weiterlieferung an eine andere Spielstelle muss die 16mm-Kopie so umgespult werden, dass das grüne Startband außen liegt, bzw. muss die VHS Cassette vollständig zurückgespult werden. Etwaige Filmrisse von 16mm Kopien müssen ordnungsgemäß und trocken geklebt werden. Sollte der Film nicht in vorführbereitem Zustand weitergeleitet werden können, ist sofortige Benachrichtigung per Telefon oder Fax an Warner erforderlich.
Kopienversicherung
Warner geht davon aus, dass der Vertragspartner gegen Schäden an Filmkopien ausreichend versichert ist. Im Bedarfsfall teilt Warner dem Vertragspartner mit, bei welcher Versicherungsgesellschaft er sich gegen Gefahr von Verlust oder Beschädigung von Filmkopien versichern kann.
Meldungen von Kopienschäden
Die Kopien werden vom Filmlager in geprüftem Zustand zum Versand gebracht. Irgendwelche Schäden an Kopien sind vor Beginn der Vorführung zu melden. Unterbleibt dies, ist der Vertragspartner haftbar.
Treten Beschädigungen während der Vorführung auf, sind diese bei Rücklieferung der Kopie auf dem Vorführbericht sofort zu melden. Der Vertragspartner haftet für alle Schäden und für den Verlust von gelieferten Kopien. Ausgenommen sind Transportschäden und Verlust beim Transport, für die das Transportunternehmen haftbar ist. Bei Schäden durch Feuer oder eine strafbare Handlung ist unverzüglich die zuständige Polizeibehörde zu verständigen, sind sich Schadensgrund und Schadensumfang amtlich bestätigen zu lassen und ist diese Bestätigung an Warner zu senden. Der Vertragspartner ist ferner verpflichtet, auch seiner Versicherungsgesellschaft den Schaden anzuzeigen und dieser die Rechnung von Warner vorzulegen.
Das Öffnen von VHS-Cassetten ist verboten. Schadhafte Cassetten müssen an das Filmlager zurückgesendet werden.
Vorführungen
Der Vertragspartner hat die Filme auf technisch einwandfreien Vorführmaschinen und in technisch einwandfreier Art und Weise vorzuführen.
Die gelieferten Programme dürfen nur in Ihrer original Bild- und Tonfolge und vollständig vorgeführt werden. Sie dürfen weder kopiert noch gekoppelt, geschnitten oder in irgendeiner anderen Form verändert oder bearbeitet werden. Die Vorführgenehmigung gilt ausschließlich für den in der Terminbestätigung genannten Film. Eventuell mitgeliefertes Bonus-Material darf nicht vorgeführt werden. Davon ausgenommen sind Trailer, sofern sie zur Bewerbung einer Filmvorführung dienen
Der Vertragspartner unterwirft sich hinsichtlich der Programme den Prüfentscheidungen der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft nach Maßgabe der Grundsätze, Ausführungsbestimmungen und Verfahrensordnung der Selbstkontrolle, soweit diese vom Zentralverband der Deutschen Filmtheater und vom Verband der Filmverleiher anerkannt sind.
Werbung
Eine öffentliche Werbung für die Vorführung durch Plakate, Fotos, Inserate und durch redaktionelle Ankündigungen ist aus Wettbewerbsgründen nicht gestattet. Bei Verstoß gegen diese Bedingungen behält sich Warner vor, die Buchung ersatzlos zu stornieren und eventuell bereits entstandene Kosten in Rechnung zu stellen. Darüber hinaus haftet der Vertragspartner für alle Schäden, die aus der Nichtbeachtung der obengenannten Bedingungen entstehen. Zu beachten ist, dass gewerblichen Filmtheatern grundsätzlich ein Vorspielrecht gewährt werden kann.
GEMA
Die für jede öffentliche Vorführung von Musik fälligen GEMA-Gebühren (Musik-Tantiemen) sind nicht abgegolten. Der Vertragspartner ist bei der Vorführung von Tonfilmen immer verpflichtet, auch an die GEMA die dafür fälligen Gebühren zu zahlen. Sollte ein Vertrag mit der GEMA seitens des Vertragspartners nicht bestehen bietet Warner aufgrund eines Rahmenabkommens mit der GEMA einen Pauschaltarif von derzeit € 8,40 pro Vorführung an. Änderungen behält sich die GEMA jederzeit vor. Es besteht kein Anspruch gegen Warner auf Ersatz dieser Abgaben.
Warner ist berechtigt, die dem Vertragspartner zustehenden Rechte und Pflichten auf eine andere Firma zu übertragen und sie an ihrer Stelle in das Vertragsverhältnis eintreten zu lassen. Warner hat dem Vertragspartner von der Übertragung auf eine andere Verleihfirma unverzüglich schriftlich Kenntnis zu geben.
Diese Allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen behalten in allen übrigen Teilen ihre Gültigkeit, auch wenn Teile als nichtig, ungültig oder nicht rechtmäßig eingestuft werden. In diesem Fall werden die als nichtig, ungültig oder nicht rechtmäßig bezeichneten Passagen durch korrekte Formulierungen, die dem jeweiligen Sachverhalt angemessen sind, ersetzt.
Stand: 01.02.2006